Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vielfältige Unterstützung. Wichtig ist dabei, dass Sie eine konkrete Gründungsidee haben und die fachlichen Voraussetzungen für die Branche erfüllen. Dann haben Sie gute Chancen für die Erteilung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) für die Maßnahme "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit", in der Sie das Konzept für ihre Geschäftsidee entwickeln, den Markt analysieren und einen Businessplan ausarbeiten. Auf dieser Basis treffen Sie die Entscheidung, ob ihre Idee tatsächlich tragfähig ist und Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und wollen.
Für Ihr Einzelcoaching steht Ihnen acht Wochen lang ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Die wöchentlichen Termine planen Sie wahlweise in Präsenz oder per Zoom individuell mit Ihrem Coach. Zwischen den Terminen erarbeiten Sie Ihr unternehmerisches Konzept mit zertifizierten Materialien von CONCEPTEM®.
Standort
Neben dem Büro in Schwabenheim an der Selz steht als Präsenzstandort für Gründerinnen auch das Frauenzentrum Mainz als Kooperationspartner zur Verfügung.
Zertifizierung
Zertifizierter Maßnahmenträger ist E.U.L.E. e.V. Mainz.
Zertifizierter CONCEPTEMcoach und Ihre Ansprechpartnerin bei comcats ist Nicole Hölzel.
Ablauf
Das zentrale Ziel des Coachings ist die bewusste unternehmerische Entscheidung STOP-OR-GO. Der Ablauf erfolgt in vier Phasen:
Als Leistungsempfänger*in von ALG I oder Bürgergeld haben Sie die Chance auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn Ihre Gründung chancenreich ist und Sie damit perspektivisch Ihren Lebensunterhalt sichern können. Der Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld erhalten Sie in der Übergangsphase zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter kann zusätzlich auch einen Zuschuss oder ein Darlehen für Investitionen gewähren.
Grundvoraussetzungen
Information
Besprechen Sie Ihre Pläne rechtzeitig mit den Sachbearbeiter*innen und Ihrem Gründercoach und berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die notwendige Zeit für die Erstellung des Businessplans und die Vorbereitung der Gründung.
Die amtlichen Informationen finden Sie hier:
Über die Erteilung des AVGS entscheiden die Sachbearbeiter*innen. Grundsätzlich ist die Erteilung unabhängig vom Leistungsbezug.
Wer weder ALG I noch ALG II bezieht, aber arbeitsuchend ist bzw. nach eine Arbeitspause wie Elternzeit, Pflege, Krankheit, Auslandsaufenthalt wieder arbeiten möchte, kann einen AVGS beantragen. Dies gilt auch für alle, die demnächst wegen (drohender) Kündigung oder befristeter Beschäftigung voraussichtlich arbeitslos werden.
Den Antrag auf Gründungszuschuss sowie alle weiteren Formulare und Infomationen zu den benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit sofern er/sie grundsätzlich entscheidet, dass die Förderung einer Gründung in Ihrem Fall in Frage kommt.
Eine Gründung ist im Sinne der Förderung "hauptberuflich", wenn sie mindestens 15 Wochenstunden umfasst und die Arbeitslosigkeit durch die Gründung beendet wird.
Bei Gründung neben einer anderen Tätigkeit muss die Selbständigkeit zeitlich überwiegen.
Achtung: In diesem Fall gilt die Selbständigkeit auch in der Krankenkasse als "hauptberuflich"
Schulstr. 4
55270 Schwabenheim an der Selz
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06130 919441