Gründung aus Arbeitslosigkeit

Gründung aus Arbeitslosigkeit

Förderung

Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vielfältige Unterstützung. Wichtig ist dabei, dass Sie eine konkrete Gründungsidee haben und die fachlichen Voraussetzungen für die Branche erfüllen. Dann haben Sie gute Chancen für die Erteilung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) für die Maßnahme "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit", in der Sie das Konzept für ihre Geschäftsidee entwickeln, den Markt analysieren und einen Businessplan ausarbeiten. Auf dieser Basis treffen Sie die Entscheidung, ob ihre Idee tatsächlich tragfähig ist und Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und wollen.

8-wöchiges Einzelcoaching als geförderte Maßnahme mit AVGS

Für Ihr Einzelcoaching steht Ihnen acht Wochen lang ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Die wöchentlichen Termine planen Sie wahlweise in Präsenz oder per Zoom individuell mit Ihrem Coach. Zwischen den Terminen erarbeiten Sie Ihr unternehmerisches Konzept mit zertifizierten Materialien von CONCEPTEM®.

Standort

Neben dem Büro in Schwabenheim an der Selz steht als Präsenzstandort für Gründerinnen auch das Frauenzentrum Mainz als Kooperationspartner zur Verfügung.

Zertifizierung

Zertifizierter Maßnahmenträger ist E.U.L.E. e.V. Mainz.

Zertifizierter CONCEPTEMcoach und Ihre Ansprechpartnerin bei comcats ist Nicole Hölzel.

Ablauf

Das zentrale Ziel des Coachings ist die bewusste unternehmerische Entscheidung STOP-OR-GO. Der Ablauf erfolgt in vier Phasen:

  1. Entwicklung des unternehmerischen Konzepts
  2. Finanzplanung
  3. Unternehmerische Entscheidung STOP-OR-GO
  4. Schreiben des Businessplans

Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Eingliederungsleistungen

Als Leistungsempfänger*in von ALG I oder Bürgergeld haben Sie die Chance auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn Ihre Gründung chancenreich ist und Sie damit perspektivisch Ihren Lebensunterhalt sichern können. Der Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld erhalten Sie in der Übergangsphase zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter kann zusätzlich auch einen Zuschuss oder ein Darlehen für Investitionen gewähren.

Grundvoraussetzungen

  • Leistungsbezug liegt vor, bei ALG I 150 Tage Restanspruch
  • Businessplan für eine hauptberufliche Selbständigkeit mit
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise für die geplante Tätigkeit
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Institut für freie Berufe, Fachverband, Steuerberater, Bank...)
  • Über die Maßnahme entscheidet grundsätzlich die für Sie zuständige Vermittlungsfachkraft

Information

Besprechen Sie Ihre Pläne rechtzeitig mit den Sachbearbeiter*innen und Ihrem Gründercoach und berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die notwendige Zeit für die Erstellung des Businessplans und die Vorbereitung der Gründung.

Die amtlichen Informationen finden Sie hier:

FAQ

  • Wer bekommt einen AVGS?

    Über die Erteilung des AVGS entscheiden die Sachbearbeiter*innen. Grundsätzlich ist die Erteilung unabhängig vom Leistungsbezug. 

    Wer weder ALG I noch ALG II bezieht, aber arbeitsuchend ist bzw. nach eine Arbeitspause wie Elternzeit, Pflege, Krankheit, Auslandsaufenthalt wieder arbeiten möchte, kann einen AVGS beantragen. Dies gilt auch für alle, die demnächst wegen (drohender) Kündigung oder befristeter Beschäftigung voraussichtlich arbeitslos werden.

  • Woher bekomme ich den Antrag für den Gründungszuschuss?

    Den Antrag auf Gründungszuschuss sowie alle weiteren Formulare und Infomationen zu den benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit sofern er/sie grundsätzlich entscheidet, dass die Förderung einer Gründung in Ihrem Fall in Frage kommt. 

  • Was bedeutet "hauptberuflich"?

    Eine Gründung ist im Sinne der Förderung "hauptberuflich", wenn sie mindestens 15 Wochenstunden umfasst und die Arbeitslosigkeit durch die Gründung beendet wird.

    Bei Gründung neben einer anderen Tätigkeit muss die Selbständigkeit zeitlich überwiegen. 

    Achtung: In diesem Fall gilt die Selbständigkeit auch in der Krankenkasse als "hauptberuflich"

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